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Corona

Aktualisierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes § 28 b Abs. 2 IfSG

Obwohl die Pflicht, eine FFPs Maske zu tragen, für HPs aufgehoben wurde, bitte ich Sie dennoch eine zu tragen, genau so wie ich es auch gerne tue. Bislang kam jede/r Patient*in gesund in meine Praxis herein und ging auch gesund wieder herraus. Und so soll es bleiben.   ;-)

Die bayerischen Corona-Schutzmaßnahmen: Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (16. BayIfSMV) wird bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und angepasst.

  2. Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer
    FFP-2 Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP-2 Maskenpflicht.

  3. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.

Konkret bedeutet das für uns als Heilpraktiker in der Praxis – Wir, so wie auch unserer Patienten bzw. deren Begleitpersonen, müssen weiterhin im Sinne des Infektionsschutzes einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser muss jedoch nicht mehr FFP-2 oder FFP-3 sein, sondern es reicht eine „medizinische Schutzmaske“ zu tragen.

Hygieneplan während der Corona-Pandemie

  1. Bitte bleiben Sie bei folgenden Krankheitszeichen (Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geruchs-/ Geschmackssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause. Diese Symptome können auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen und Sie dürften nicht in meine Praxis kommen.

  2. Bitte kommen Sie pünktlich (nicht zu früh oder zu spät) in die Praxis, um Begegnungen mit anderen Patient*innen zu vermeiden. 

  3. In meiner Praxis stehen Händedesinfektion und Einmalhandtücher zur Verfügung. Der Abfalleimer ist leicht mit dem Fuß zu bedienen. Die Händehygiene der Patient*innen sowie von mir ist vor und nach der Behandlung durchzuführen. 

  4. Maskenpflicht: Wir sind nicht mehr dazu verpflichtet, während der Behandlung eine Atemschutzmaske zu tragen. Dennoch trage ich zur Sicherheit eine FFP2 Maske und bitte auch Sie darum.

  5. Mindestabstand: Während der Behandlung kann der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden. Umso wichtiger die Maske. Während der Gespräche ist der Mindestabstand einzuhalten.

  6. Müssen Sie Husten oder Niesen nutzen Sie bitte die Etikette in die Armbeuge oder ein Taschentuch zu niesen.

  7. Zum Infektionsschutz desinfiziere ich nach jeder Behanldung die Teile der Praxis, die mit Patient*innen in Berührung kommen wie Türklingen, Treppengeländer, Toilette, Stuhl, Behandlungsliege etc. 
Bitte vermeiden Sie den Direktkontakt vor allem von Türklinken, Lichtschaltern und Wasserhahn so gut es geht.

  8. Lüftung: Zwischen den Behandlungen lüfte ich meine Praxis großflächig mindestens 10 Min. lang.

  9. Gegenstände in der Praxis: Alle nicht notwendigen Gegenstände, die von Patient*innen angefasst werden können, sind aus der Praxis entfernt. 

  10. Getränke: Wir sind angehalten, keine Speisen oder Getränke in der Praxis anzubieten. 

  11. Begleitpersonen: In der Praxis sind ausschließlich Begleitpersonen zugelassen, die für Patient*innen dringend erforderlich sind und nur so lange wie nötig. Diese müssen sämtliche Hygieneregeln ebenfalls befolgen. 

 

Geben wir der Pandemie keine Chance!

 

 

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